Zum 1. Januar 2024 wurde das E-Rezept verpflichtend eingeführt.
Dies bedeutet, dass wir nur noch in Einzelfällen Rezepte auf Papier ausdrucken dürfen.
Um das E-Rezept nutzen zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass Ihre Krankenversichertenkarte im laufenden Quartal vor der Rezeptbestellung in unserer Praxis eingelesen wurde. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um den reibungslosen Ablauf Ihrer Rezeptbestellungen zu gewährleisten.
Weitere Informationen zum E-Rezept finden sie u. A. in dieser Zusammenfassung der Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch direkt an Ihre Krankenkasse wenden.