Ab dem 1.1.2024 ist das e-Rezept verpflichtend eingeführt worden. Wir dürfen nur noch in Einzelfällen Rezepte auf Papier ausdrucken.
Um das e-Rezept nutzen zu können ist es unbedingt erforderlich, dass Ihre Krankenversichertenkarte im laufenden Quartal VOR der Rezeptbestellung in der Praxis eingelesen wurde.
Fragen zum e-Rezept beantwortet Ihnen die Krankenkasse.
Zum 1. Januar 2024 wurde das E-Rezept verpflichtend eingeführt. Dies bedeutet, dass wir nur noch in Einzelfällen Rezepte auf Papier ausdrucken dürfen.
Um das E-Rezept nutzen zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass Ihre Krankenversichertenkarte im laufenden Quartal vor der Rezeptbestellung in unserer Praxis eingelesen wurde. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um den reibungslosen Ablauf Ihrer Rezeptbestellungen zu gewährleisten.
Unsere Praxis wird vom 12.-16.02.2024 geschlossen bleiben. Die vertretenden Praxen werden in Kürze an dieser Stelle benannt. Bitte denken Sie rechtzeitig an Folgerezepte und nötige Überweisungen.